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Vertrauensschadenversicherung

Ein Unternehmen kann sich gegen alle möglichen Risiken absichern. Auch dagegen dass seine Mitarbeiter sein Vertrauen missbrauchen und das Unternehmen zum Beispiel bestehlen, oder etwas veruntreuen, oder aber einen sonstigen Vertrauensmissbruch gegenüber ihrem Arbeitgeber begehen. Da viele Unternehmen befürchten durch das Bekanntwerden zum Beispiel von Veruntreuungen, einen Imageschaden gegenüber ihren Kunden und Lieferanten zu erleiden, werden viele Fälle nicht publik gemacht. Ein durch Diebstahl von Dokumenten oder aber der Veruntreuung von Geldern bei einem Unternehmen entstehende Vermögensschaden ist aber nicht zu unterschätzen und sollte daher entsprechend abgesichert werden, denn auch wenn man eine Vertrauensperson meist noch so gut zu kennen meint, kann es sein, dass auch diese – eventuell aus Anlass einer Meinungsverschiedenheit – gegenüber dem Unternehmen einen Vertrauensbruch begehen, indem eventuell geheime Dokumente an Konkurrenten weitergeleitet oder diese lediglich telefonisch über eine Detail informiert werden. Dabei ist es so, dass der entstandene Schaden eventuell gar nicht eindeutig einer Person zuzuordnen ist. Darüber kann die unterschlagenen Summe von den Tätern meist nicht erstattet werden. Ein betroffenes Unternehmen leiden dabei oftmals nicht nur unter der Rufschädigung, sondern auch ist der Verlust der Liquidität vorprogrammiert. Eine so genannte Vertrauensschadenversicherung (kurz: VSV) schützt ein Unternehmen in einem solche Fall vor dem Vermögensschäden, der aus unerlaubten Handlungen seiner Betriebsangehörigen, oder anderen Vertrauenspersonen des Unternehmens heraus resultiert. Durch eine Vertrauensschadenversicherung werden auch Schäden ersetzt, die Dritten durch einen derartigen Vermögensschaden zugefügt werden. Höhe und Art der gewünschten Deckung, sowie Höhe eines möglichen Selbstbehaltes werden von den Versicherungsunternehmen den jeweiligen Bedürfnissen der Unternehmen angepasst. Mögliche Mehrheitsbeteiligungen im In- und Ausland können dabei in einer Vertrauensschadenversicherung mitversichert werden.

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